Einfache Sprache in der Verwaltung

Unsere Verwaltung ist ein Dienstleister für seine Bürger und Bürgerinnen und sollte möglichst kundenorientiert arbeiten. Durch die Vergangenheit der Verwaltung ist die Sprache sehr komplex. Aber die Menschen sind darauf angewiesen, die Informationen vom Amt zu verstehen und entsprechend handeln zu können. Der Bedarf ist groß und die Nachfrage nach Dokumenten in verständlicher Sprache steigt. Deswegen gibt es mittlerweile Initiativen, um die Sprache der Behörden verständlicher und zugänglicher zu machen.

Leichte Sprache in der Verwaltung

Bürgernahe Sprache

Dafür sollen jetzt Behörden die bürgernahen Sprache für Ihre Kommunikation mit den Bürgern und Bürgerinnen verwenden. Die bürgernahe Sprache soll einfacher und verständlicher sein. Menschen sollen den Inhalt eines Textes so schnell und so leicht wie möglich verstehen. Das erinnert an die Leichte oder Einfache Sprache, die ebenfalls dafür gedacht sind, Sprache verständlicher und einfacher zu machen.

Bürgernahe und Einfache Sprache

Die Plain Language (Einfache Sprache) Bewegung startete 1970 und stellte Richtlinien vor, die öffentliche Dokumente leichter verständlich machen sollten. Die Bewegung ist stark mit öffentlichen Schreiben verknüpft, vor allem mit dem Verstehen von rechtlichen Dokumenten. Öffentliche Dokumente verständlicher machen ist ja auch das Ziel der bürgernahen Sprache. Es gibt also einige Parallelen.

Für die Einfache Sprache gibt es keine verbindlichen, einheitlichen Regeln, aber meistens wird sich am europäischen Referenzrahmen orientiert. Dort entspricht die Einfache Sprache etwa dem Niveau B1. Die Hauptpunkte können verstanden werden und das Sprachniveau ist schon etwas fortgeschrittener.

Heute will die Bewegung bzw. die Einfache Sprache die Sprache in Dokumenten von Institutionen für Laien verständlich machen. Hierzu dient auch die bürgernahe Sprache. Diese bezieht sich auf Broschüren, Flyer, aber auch Briefe und E-Mails. Es geht hier um die gesamte Kommunikation mit den Bürgern und Bürgerinnen.

Liest man sich Leitfäden für die bürgernahe Sprache durch sieht man eine Menge Parallelen zu den Richtlinien der Einfachen Sprache. Die Sprache soll klar und verständlich sein, der Text soll übersichtlich gegliedert sein. Dabei orientieren sich die Leitfäden am Hamburger Verständlichkeitsmodell  und fordern, Informationen kurz und präzise darzustellen (so viel wie nötig, so kurz wie möglich). Zudem sollen möglichst geläufige Wörter verwendet werden und notwendige Fachbegriffe sollen erläutert werden. Außerdem raten die Leitfäden zum Aktiv statt Passiv, Verben statt Nominalisierungen und wenig Nebensätze bzw. verschachtelte Sätze.

Das gleiche wie die Einfache Sprache ist die bürgernahe Sprache aber nicht, da die Einfache Sprache als Varietät des Standarddeutschen und die bürgernahe Sprache als Varietät der Fachsprache im Rahmen einer Experten-Laien-Kommunikation definiert wird.

Es lassen sich dennoch viele Parallelen zu den Regeln der Leichten Sprache bzw. den Empfehlungen der Einfachen Sprache ziehen. Eine Umsetzung in Einfacher Sprache wäre also gar nicht so weit weg von der bürgernahen Sprache.

Durch die gleiche Arbeitsweise der Verwaltungen wäre ein Konzept in verständlicher Sprache einer Verwaltung auf andere Ämter übertragbar. Textbausteine könnten von verschiedenen Verwaltungen übernommen werden, da die Inhalte meistens die gleichen sind. So ließen sich sowohl Zeit als auch Kosten sparen. Und Verwaltungen würden so ihren Bürger*innen den Gang zum Amt enorm erleichtern, wenn Sie ein Angebot in Einfacher Sprache anbieten würden.

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