Der Begriff des Bürokratieabbaus ist in aller Munde. Bei Bürokratie denkt man wahrscheinlich nicht nur an Papierberge und Zettelwirtschaft, sondern auch an Anträge, bei denen selbst die studierte Professorin an ihre Grenzen kommt. Ein umfassender Bürokratieabbau geht deshalb Hand in Hand mit Maßnahmen der Barrierefreiheit. Hier kommt zum Beispiel die Verwendung einer verständlichen Sprache sowie die digitale Barrierefreiheit ins Spiel. Das kommt am Ende allen zugute.

Chancen und Grenzen von Leichter Sprache im Verwaltungskontext

Leichte Sprache ist die verständlichste Form der deutschen Sprache und bietet sich deshalb insbesondere für solche Kontexte an, in denen komplexe Informationen dargestellt werden müssen. Dokumente, die in Leichter Sprache verfasst sind, erreichen ein große Zielgruppe und ermöglichen vielen Menschen überhaupt erst den Zugang zu wichtigen Informationen. Da komplexe Inhalte hier verständlich formuliert sind, gibt es wahrscheinlich weniger Rückfragen von Bürger:innen, sodass Verwaltungen entlastet werden. Allerdings kommt Leichte Sprache beim Stichwort Rechtssicherheit an ihre Grenzen. Da Fachbegriffe weggelassen werden und eine Informationsauswahl vorgenommen wird, sind Texte in Leichter Sprache nicht justiziabel. Leichte Sprache kann bei Anträgen oder Formularen, die rechtssicher sein sollen, somit lediglich ein Zusatzangebot darstellen.

Einfache Sprache und bürgernahe Sprache

Alternativen zur Leichten Sprache sind Einfache Sprache und bürgernahe Sprache. Einfache Sprache ist etwas komplexer als Leichte Sprache und richtet sich insgesamt an Menschen, die Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben haben. Bürgernahe Sprache wurde dagegen speziell für den Verwaltungskontext entwickelt und soll allen Bürger:innen den Zugang zu Informationen in diesem Bereich erleichtern. Hier kann somit Rechtssicherheit erreicht werden, solange relevante Fachbegriffe, Formulierungen und Informationen vorhanden sind. Es gibt zahlreiche Empfehlungen und Handbücher zur bürgernahen Sprache, die sich insbesondere an Verwaltungsmitarbeitende richten, um diese bei der Erstellung von Texten zu unterstützen.

Digitale Barrierefreiheit

Wird im Rahmen des Bürokratieabbaus auch die Zettelwirtschaft reduziert, wird viel in den digitalen Raum wandern. Das macht es unerlässlich, auch digitale Barrierefreiheit mitzudenken. Dazu gehört zum Beispiel die Bereitstellung barrierefreier Informationen auf Webseiten. Hier muss folglich die Webseite an sich barrierefrei gestaltet sein, also zum Beispiel mit der Tastatur bedienbar oder für Screenreader optimiert sein. Mehr Informationen dazu finden Sie bspw. in den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Darüber hinaus müssen Dokumente, die online bereitgestellt werden, barrierefrei gestaltet sein. Dazu gehören nicht nur Flyer oder Informationsbroschüren, sondern beispielsweise auch Anträge im PDF-Format, die am PC ausfüllbar sein müssen.

Fazit

Ein umfassender Bürokratieabbau beinhaltet unweigerlich auch die Umsetzung von Maßnahmen der Barrierefreiheit. Durch die Verwendung einer verständlicheren Sprache können zum Beispiel Rückfragen und potenzielle Fehler beim Ausfüllen von Anträgen minimiert werden. Außerdem bewegen wir uns immer mehr im digitalen Raum und lassen die Papierberge endlich hinter uns. Dabei muss dieser digitale Raum aber natürlich auch allen Menschen offenstehen. Barrierefreiheit und Bürokratieabbau gehen somit in den verschiedensten Bereichen Hand in Hand und kommen allen Menschen zugute

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