Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt am 28.06. in Kraft! Jetzt kostenlose Vorabprüfung anfragen!

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und bringt weitreichende Änderungen für Unternehmen mit sich. Es zielt darauf ab, die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen zu gewährleisten, damit Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben und insbesondere in der digitalen Welt teilhaben können. Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Aspekte des BFSG und deren Auswirkungen auf Unternehmen.

Was ist das BFSG?

Das BFSG setzt die EU-Richtlinie 2019/882 in nationales Recht um und verpflichtet Unternehmen, bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28. Juni 2025 in den Verkehr gebracht bzw. erbracht werden, barrierefrei zu gestalten. Dies betrifft insbesondere Websites, mobile Apps und elektronische Geschäftsprozesse. Das BFSG soll sicherstellen, dass Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Für einige Produkte und Dienstleistungen, die bereits vor Juni 2025 auf dem Markt waren, gilt eine verlängerte Übergangsfrist. Das Gesetz gilt sowohl für öffentliche Stellen als auch für private Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbieten.

Welche Unternehmen sind betroffen?

Das BFSG betrifft grundsätzlich alle Unternehmen, die Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbieten. Es gibt jedoch Ausnahmen für Kleinstunternehmen, die weniger als 10 Mitarbeiter:innen beschäftigen und einen Jahresumsatz von weniger als 2 Millionen Euro erzielen. Diese Unternehmen sind von den Vorgaben des BFSG ausgenommen. Auch private und rein geschäftliche Angebote unterliegen nicht dem BFSG.

Welche Anforderungen stellt das BFSG?

Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre digitalen Angebote für alle Nutzer:innen zugänglich sind, unabhängig von deren individuellen Voraussetzungen. Dies umfasst:

– Websites und mobile Apps: Diese müssen so gestaltet sein, dass sie für Menschen mit unterschiedlichen Voraussetzungen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind. Dazu gehört z. B. die Bereitstellung von Textalternativen für Bilder und die Möglichkeit, Inhalte über die Tastatur zu steuern. Das BFSG macht so die Einhaltung der WCAG auf den Stufen A und AA zur Pflicht.
– Elektronische Geschäftsprozesse: Auch Online-Shops, Terminbuchungssysteme und andere digitale Dienstleistungen müssen barrierefrei zugänglich sein.
– Produkte: Produkte müssen so gestaltet sein, dass sie von Menschen mit Behinderungen genutzt werden können. Dies betrifft insbesondere „smarte“ Produkte und technische Geräte wie Geldautomaten, E-Books oder Fahrkartenautomaten.

Vorteile für Unternehmen

Die Umsetzung der BFSG-Vorgaben kann für Unternehmen eine Herausforderung darstellen, bietet aber auch zahlreiche Vorteile:

– Erweiterung der Zielgruppe: Barrierefreie Angebote ermöglichen es Unternehmen, eine größere Zielgruppe zu erreichen, einschließlich Menschen mit Behinderungen.
– Verbesserung der Markenwahrnehmung: Unternehmen, die auf Barrierefreiheit setzen, positionieren sich als inklusiv und sozial verantwortlich.
– Rechtliche Sicherheit: Die Einhaltung der BFSG-Vorgaben schützt Unternehmen vor rechtlichen Konsequenzen und möglichen Bußgeldern. Zukünftig könnte der Anwendungsbereich des BFSG noch weiter ausgebaut werden. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema Barrierefreiheit kann später somit erhebliche Ressourcen sparen.

Fazit

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen, bietet aber auch die Chance, ihre Angebote inklusiver und zugänglicher zu gestalten. Durch die Umsetzung der BFSG-Vorgaben können Unternehmen ihre Zielgruppe erweitern, ihre Markenwahrnehmung verbessern und rechtliche Sicherheit gewinnen. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig mit den Anforderungen des BFSG auseinanderzusetzen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.