Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt am 28.06. in Kraft! Jetzt kostenlose Vorabprüfung anfragen!

Barrierefreiheit ist ein entscheidender Faktor für eine inklusive Gesellschaft. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das 2021 in Deutschland beschlossen wurde, setzt der Gesetzgeber ein klares Zeichen für mehr Zugänglichkeit im Alltag, in der digitalen Welt und im öffentlichen Raum. Das BFSG verpflichtet Unternehmen, Barrieren abzubauen und so Menschen mit Behinderungen eine uneingeschränkte Teilhabe zu ermöglichen.

Kurzüberblick zum BFSG

Das Ziel des BFSG ist es, Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie für alle Menschen – insbesondere für Menschen mit Behinderungen – nutzbar sind. Betroffen sind unter anderem digitale Angebote wie Webseiten und Apps, Bank- und Zahlungsdienste, Einzelhandel, öffentliche Verkehrsmittel und Kommunikationsdienste. Unternehmen sind verpflichtet, ihre Angebote barrierefrei und verständlich zu machen. Das Gesetz tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und eröffnet Unternehmen neue Möglichkeiten, indem sie größere Zielgruppen erreichen und zur gesellschaftlichen Inklusion beitragen.

Hintergrund und Bedeutung

Das BFSG wurde am 22. Juli 2021 verabschiedet und setzt die EU-Richtlinie 2019/882 in deutsches Recht um. Damit wird Barrierefreiheit in vielen Bereichen verbindlich vorgeschrieben, sodass Menschen mit Einschränkungen gleichberechtigten Zugang zu wichtigen Produkten und Dienstleistungen erhalten. Das Gesetz richtet sich an Angebote für Verbraucherinnen und Verbraucher; reine Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen (B2B) sind ausgenommen.

Warum ist das Gesetz notwendig?

In Deutschland leben rund 10 Millionen Menschen mit einer Behinderung. Viele stoßen im Alltag auf Hindernisse, etwa bei der Nutzung von Verkehrsmitteln oder digitalen Angeboten. Auch komplizierte Sprache in offiziellen Texten stellt für viele ein Problem dar – Studien zeigen, dass über die Hälfte der Bevölkerung Schwierigkeiten mit komplexen Texten hat.

Was regelt das BFSG konkret?

Das Gesetz verpflichtet Hersteller und Anbieter, Barrierefreiheit in ihre Produkte und Dienstleistungen zu integrieren. Dazu zählen unter anderem:

  • Barrierefreie Produkte: Geräte wie Geldautomaten, Computer, Smartphones oder Lesegeräte müssen so gestaltet sein, dass sie auch von Menschen mit Seh-, Hör- oder Mobilitätseinschränkungen genutzt werden können.
  • Barrierefreie Dienstleistungen: Angebote wie Online-Banking, öffentlicher Nahverkehr oder Telekommunikation müssen sowohl physisch als auch digital zugänglich sein.
  • Verständlichkeit: Alle Anleitungen und Informationen müssen klar und verständlich formuliert sein.
  • Nachweis und Kontrolle: Unternehmen müssen belegen können, dass sie die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Beschwerden werden von den zuständigen Behörden geprüft und Verstöße können mit Strafen geahndet werden.

Wer ist betroffen?

Nicht nur große Unternehmen, sondern auch kleinere Betriebe können vom Gesetz betroffen sein. Ein Unternehmen für Endverbraucher mit mehr als 10 Mitarbeitenden und über 2 Millionen Euro Jahresumsatz, das Online-Termine vergibt oder Produkte verkauft, muss seine Website barrierefrei gestalten. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und unter 2 Millionen Euro Umsatz sind hingegen ausgenommen, sofern sie ausschließlich Dienstleistungen erbringen.

Wie können Unternehmen Barrierefreiheit umsetzen?

Die Umsetzung des BFSG erfordert Engagement und Planung. Wichtige Schritte sind:

  • Bestandsaufnahme: Prüfen Sie, wo es Barrieren in Ihren Angeboten gibt – sowohl digital als auch vor Ort.
  • Schulungen: Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeitenden für das Thema Barrierefreiheit.
  • Technische Anpassungen: Überarbeiten Sie Ihre Website und digitalen Angebote nach anerkannten Standards wie den WCAG-Richtlinien.
  • Einfache Kommunikation: Stellen Sie Informationen in verständlicher Sprache bereit.
  • Feedback nutzen: Holen Sie Rückmeldungen von Menschen mit Behinderungen ein, um Verbesserungen gezielt umzusetzen.
  • Regelmäßige Überprüfung: Barrierefreiheit ist ein fortlaufender Prozess – überprüfen Sie Ihre Angebote regelmäßig.

Vorteile für Unternehmen und Gesellschaft

Das BFSG bringt zahlreiche Vorteile mit sich:

  • Wirtschaftliche Chancen: Unternehmen können neue Kundengruppen erschließen und ihre Umsätze steigern.
  • Mehr Teilhabe: Menschen mit Behinderungen erhalten besseren Zugang zu wichtigen Angeboten.
  • Größere Reichweite: Barrierefreie Produkte und Dienstleistungen sprechen auch ältere Menschen und Menschen mit vorübergehenden Einschränkungen an.
  • Rechtssicherheit: Klare Vorgaben helfen Unternehmen, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

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