Barrierefreiheit für Banken und Versicherungen
Die Bundesregierung hat das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) erlassen, das Gesetz setzt die Richtlinie (EU) 2019/882, bzw. den European Accessibility Act, in nationales Recht um. Es tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und regelt die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen. Dazu zählen auch die Online-Dienstleistungen der Banken. Diese Richtlinie soll auch zu einheitlichen Standards innerhalb der europäischen Union führen.
Banken müssen ihre Online-Dienstleistungen zwischen 2025 und 2029 komplett barrierefrei machen. Zudem dürfen ab dem Stichtag im Jahr 2025 keine Dienstleistungen und Produkte mehr in Umlauf gebracht werden, die nicht barrierefrei sind. Geldautomaten müssen erst bis 2040 barrierefrei sein.
Auch informative Dokumente wie z.B. Produktinformationsblätter müssen bald barrierefrei sein. Diese können Kunden und Kundinnen vergleichen um zu schauen, bei welchem Kreditinstitut sie z.B. ihr Geld anlegen möchten. Diese Informationen sind aber selten barrierefrei und hindern Menschen mit Behinderung, ihre Finanzen selbstständig zu verwalten.
Wo hakt es bei den Banken?
Derzeit sind die meisten Banking-Apps nicht barrierefrei und es mangelt ihnen vor allem an Alternativtexten. Blinde und sehgeschädigte Menschen können so nicht auf der Seite navigieren, da der Screenreader, der den Inhalt auf dem Bildschirm per Sprachausgabe ausgibt, nur „Schaltfläche“ angibt. Ein Alternativtext könnte z.B. „Hier geht es zum Postfach“ sein und der Person so klare Anweisungen geben, wo sie sich gerade in der App befindet und wo sie als nächstes landet.
Die Sicherheitsstandards sind bei Banken sehr hoch, deswegen kann es vorkommen, dass Screenreader als Sicherheitsrisiko eingestuft werden und deswegen nicht richtig funktionieren. Außerdem sind die Captcha-Abfragen ein Hindernis, da sie vom Screenreader nicht erfasst werden.
Captcha-Abfragen prüfen, ob es sich um einen Mensch oder eine Maschine handelt und schützen so vor Datenmissbrauch. Bei einer Captcha-Abfrage wird ein Bild von verzerrten Buchstaben und Ziffern gezeigt, für Menschen ist es mehr oder weniger leicht den richtigen Code zu erkennen, für Computer ist es fast unmöglich, da die Symbole zu verzerrt für das System sind und deswegen nicht in den Algorithmus passen. Auch der Screenreader kann das Bild nicht erfassen. Allerdings sind Alternativtexte hier keine Lösung, da diese natürlich von der Maschine erkannt werden könnte und die Anwendung nicht sicher wäre.
Finanzangelegenheiten sind eine sehr private Sache und es ist klar, dass Menschen mit Behinderung nicht immer andere Menschen in ihrem Umfeld um Hilfe bitten wollen, wenn es um Überweisungen, Daueraufträge oder langfristige Investitionen geht.
Eine barrierefreie Webseite sollte also ein Muss für Banken und Finanzunternehmen sein. Die Seite sollte eine übersichtliche Struktur und Navigation, Informationen in leicht verständlicher Sprache, gute Lesbarkeit für Screenreader und kontrastreiche Darstellungen bereithalten.
Es ist zu bedenken, dass unsere Gesellschaft wegen des demographischen Wandels immer älter wird. Gerade diese Zielgruppe profitiert von barrierefreien Webseiten und Angeboten verständlicher Sprache. Für Unternehmer*innen handelt es sich hier also um eine wachsende Zielgruppe.
Formulare bei der Bank
Bei der Bank bekommt man viele Informationen und Dokumente, man muss sich hier gut informieren, ob und wie man sein Geld anlegen möchte. Das sind Entscheidungen, die nicht leichtfertig getroffen werden sollten.
Ähnlich wie beim Recht müssen Banken sich in Ihren Kundeninformationen an bestimmte Regulatorien und Begrifflichkeiten halten. Deswegen sind sie oft schwer verständlich und so für eine Vielzahl an Menschen gar nicht zugänglich. Gerade hier könnte ein Zusatzangebot in Leichter und Einfacher Sprache hilfreich sein.
Dolmetscher:innen bei Beratungsgesprächen
Beratungsangebote werden oft nicht in Gebärdensprache angeboten, allerdings sind gerade Verträge über Dienstleistungen sehr kompliziert und Gehörlose, für die Deutsch die erste Fremdsprache ist und die oft nicht vertragssicher Deutsch sprechen, kommen hier schnell an ihre Grenzen.
Die Bank berät einen bei einer Vielzahl von Entscheidungen, die das eigene Geld und die eigene Zukunft betreffen. Gerade hier sollten alle Informationen, die man bekommt, verstanden werden.
Hinzu kommt, dass es keine kostenlose Hotline gibt, bei der man seine Kreditkarte mittels Gebärdensprachdolmetscher:innen sperren lassen kann. Gehörlose und hörgeschädigte Menschen müssen sich hier Unterstützung bei einer hörenden Person suchen oder gucken in die Röhre.
Neues Klagerecht für Verbraucher:innen
Durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz erhalten Verbraucher:innen mehr Möglichkeiten, Verstöße gegen dieses Recht zu melden. Wenn ein solcher Verstoß auffällt, können Menschen mit Behinderung Maßnahmen zur Beseitigung des Verstoßes bei der zuständigen Landesbehörde der Marktüberwachung fordern. Falls dieser Antrag abgelehnt wird, können die Antragsteller*innen sich an das Verwaltungsgericht wenden.
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