Eine Webseite barrierefrei zugestalten, bedeutet, dass jeder Mensch diese Seite eigenständig benutzen kann.
Mit einer barrierefreien Website erreichen Sie mehr Menschen und erweitern somit Ihre Zielgruppe. Bestimmte Websites sind inzwischen auch gesetzlich verpflichtet, Inhalte barrierefrei zu gestalten. Barrierefreiheit bedeutet auch eine bessere Usability, das heißt, die Nutzerfreundlichkeit Ihrer Webseiten steigt. Und das belohnt auch Google in manchen Fällen mit einem höheren Ranking in den Suchergebnissen.
Nach dem „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung“ (2008) der UNO und der Richtlinie„European Accessibility Act“ (2019) sollen alle Menschen- und Grundrechte von Menschen mit Behinderung voll verwirklicht werden. Dies erfordert Barrierefreiheit für zahlreiche digitale Endgeräte und Anwendungen wie eBooks oder Verkehrsdienstleistungen. Die Richtlinie muss bis zum 28. Juli 2025 angewendet werden.
Für die Umsetzung wurden die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) entwickelt, ein internationaler Standard für barrierefreie Internetauftritte. Die WCAGs werden ständig überarbeitet, derzeit bestehen die WCAGs 2.1, die WCAG 3.0 sind in Arbeit.
Die WCAG sind in vier Prinzipien gegliedert:
Wahrnehmbar
Informationen und Bestandteile der Benutzerschnittstelle müssen den Benutzern so präsentiert werden, dass diese sie wahrnehmen können.
Bedienbar
Bestandteile der Benutzerschnittstelle und Navigation müssen bedienbar sein.
Verständlich
Informationen und Bedienung der Benutzerschnittstelle müssen verständlich sein.
Robust
Inhalte müssen robust genug sein, damit sie zuverlässig von einer großen Auswahl an Benutzeragenten einschließlich assistierender Techniken interpretiert werden können.
Diese Prinzipien werden weiter untergliedert in Richtlinien und für jede Richtlinie gibt es Erfolgskriterien und mögliche Techniken, um diese umzusetzen.
Website barrierefrei gestalten – Das gilt es zu beachten
Es gibt verschiedene Mittel, um ihre Webseite barrierefrei zu gestalten. Alle Medientypen sollten dabei vom Nutzer oder seinen technischen Hilfsmitteln erfasst werden können.
Die Hierarchie der Seite sollte logisch aufgebaut sein, damit ein Screenreader sie gut lesen kann. Tabellen sollte eine klare Spalten- und Zeilenkennzeichnung haben und Überschriften sollten als solche formatiert werden. Kontaktformulare sollten beschriftete Felder haben, damit ersichtlich ist, wie diese auszufüllen sind. Generell unterstützt ein übersichtliches Layout die Wahrnehmbarkeit.
Eine Webseite sollte gut mit der Tastatur bedienbar sein, damit Menschen mit motorischen Einschränkungen sie allein bedienen können. Das ist auch für blinde und sehgeschädigte Menschen hilfreich, da sie die Maus nicht bedienen können.
Weiterhin sollte jedes Bild einen Alternativtext, also eine kurze Bildbeschreibung, haben und Videos sollten untertitelt werden.
Audiodateien sollten für Gehörlose durch Fließtext ersetzt werden können.
Auch starke Kontraste dienen der Lesbarkeit. Eine Vorlesefunktion und die Möglichkeit, sich die Textgröße individuell einzustellen, sollten ebenfalls gegeben sein. Durch diese Kriterien ist eine Webseite für mehr Menschen auffindbar und gut bedienbar. Letztendlich profitieren alle Personengruppen von einer nutzerfreundlichen Webseite.
Unser Leistungsangebot zum Erstellen Ihrer barrierefreien Website
- Analyse des Ist-Zustandes
Welche Punkte sind schon erfüllt, wo sind noch offene Punkte nach der BITV (der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung vom 12. September 2011)?
Wir analysieren Ihre Website detailliert und erklären Ihnen was noch zu tun ist.
- Beratung für die Umsetzung
Wie können die Anforderungen der BITV auf Ihrer Website technisch umgesetzt werden?
Wir beraten Sie gerne.
- Umsetzung der Anforderungen auf Ihrer Website
Sie haben keine Kapazitäten die Anforderungen der BITV auf Ihrer Website technisch selber umzusetzen oder Ihre Agentur ist darin nicht fit? Wir helfen Ihnen.
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Sie haben Ihren Internetauftritt schon angepasst und benötigen eine Prüfung?
Wir prüfen Ihre Website technisch daraufhin, ob alle Kriterien erfüllt wurden.
Ihre neue barrierefreie Website: Leichte Sprache als Grundsatz
Ihre Homepage ist für viele Kunden der erste Kontaktpunkt – die Leichte Sprache oder Einfache Sprache hilft Ihnen auch dort, mehr Klientel zu erreichen.
Seit dem 23. September 2020 müssen alle Internetauftritte von Behörden der Bundesregierung barrierefrei sein. Konkret bedeutet das, dass die Behörden wesentliche Informationen zu den Inhalten auf ihrer Webseite in Leichter Sprache bereitstellen, ebenso die Hinweise zur Navigation, die wesentlichen Inhalte zur Erklärung der Barrierefreiheit und Hinweise auf ggf. weitere Informationen müssen in Leichter Sprache bestehen.
Mobile Anwendungen mussten bis zum 23. Juni 2021 in Leichter Sprache bereitgestellt werden.
Und ab dem 28. Juni 2025 muss der gesamte Online-Handel für Verbraucher und Verbraucherinnen barrierefrei gestaltet werden. Hier lohnt es sich, jetzt schon mit den Anpassungen anzufangen, da hier große technische Veränderungen auf die Unternehmen zukommen.
Wir übersetzen Ihre Homepage in Leichte Sprache oder Einfache Sprache. Kontaktieren Sie uns jetzt!
Unsere Leistungen
Wir übersetzen Ihre Texte in Leichte oder Einfache Sprache ganz individuell an Ihre Zielgruppen angepasst. Von Deutsch nach Deutsch.
Wir illustrieren Ihre Texte für Leichte Sprache, um die Verständlichkeit zu unterstützen.
Wir setzen die Texte ins finale Layout, so dass Sie (oder wir) die Daten direkt an die Druckerei liefern können
Wird der Text wirklich verstanden? Prüfer:innen der Zielgruppe für Leichte Sprache bestätigen die gute Verständlichkeit.
Wir übersetzen Ihre Texte in Einfache Sprache und danach in eine Fremdsprache. Von Deutsch in jede Fremdsprache.